Hinweis zum Nichtbestehen des Widerrufsrechts
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn für die Vertragserfüllung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.
Dies betrifft insbesondere:
- Ferienhäuser
- Ferienwohnungen
- Apartments
- Villen
- Ferienunterkünfte
- Bootscharter
- Yachtcharter
- Ausflüge
- touristische Freizeitangebote
Mit Abschluss einer Buchung bestätigt der Kunde, dass ihm bekannt ist, dass für diese Leistungen kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.

