Widerrufsbelehrung

Hinweis zum Nichtbestehen des Widerrufsrechts

Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn für die Vertragserfüllung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.

Dies betrifft insbesondere:

  • Ferienhäuser
  • Ferienwohnungen
  • Apartments
  • Villen
  • Ferienunterkünfte
  • Bootscharter
  • Yachtcharter
  • Ausflüge
  • touristische Freizeitangebote

Mit Abschluss einer Buchung bestätigt der Kunde, dass ihm bekannt ist, dass für diese Leistungen kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.

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